Weitere Ausbildung

Schutzdienst


Die Ausbildung zum Schutzhund steht in der besonderen Kritik in der Öffentlichkeit, da vielfach behauptet wird, dass die Hunde „scharf gemacht“ würden. Dieses entspricht nicht den heutigen Ausbildungsmethoden und eine derartige Ausbildung wäre mit den durchgeführten Prüfungen unvereinbar.
So wird vor jeder Prüfung der Hund auf seine Unbefangenheit hin überprüft.

Die Ausbildung zum Schutzhund besteht aus drei Abteilungen.
Hierbei handelt es sich um die Bereiche:

 - Fährte
 - Gehorsam
 - Schutzdienst

Es gibt eine Vielzahl von unterschiedlichen Prüfungsstufen. Für die nationale sind hier die Bereiche IPO genannt.
Auf der internationalen ebene werden die Hunde in den Prüfungsstufen IPO 1-3 geführt.
Darüber hinaus gibt eine Vielzahl weiterer Prüfungsstufen, beilspielgebend seien hier:  DPO, und WPO genannt.
Die Prüfung wird von einem Leistungsrichter bewertet. Hierbei sind in der Regel 100 Punkte pro Abteilung zu erreichen. Um die Prüfung zu bestehen, muss der Hund mindestens 70 % der zu vergebenden Punkte in jeder Abteilung erreichen.

Nun zu den einzelnen Abteilungen.

Fährte:
In dem Bereich der Fährte hat der Hund eine zuvor gelegte menschliche Fährte abzusuchen und hierbei ausgelegte Gegenstände zu verweisen oder zu bringen. Die Form, Länge und Liegezeit der Fährte ist in den Prüfungsstufen unterschiedlich geregelt. Weitergehende Informationen zum Bereich der Fährte finden Sie in dem Bereich Fährtenhund.

Gehorsam:
In der heutigen Ausbildung wird in der Regel motivationsorientiert gearbeitet, d.h. der Hund erhält für ein gewünschtes Verhalten eine positive Bestätigung (z.B. Futter, Spielzeug, Lob o.a.).
Ziel ist es einen arbeitsfreudigen Hund zu schaffen oder zu erhalten, der die geforderten Übungen korrekt ausführt.
Erwähnt werden muss hierbei allerdings auch, dass Konsequenz und Durchsetzungsvermögen des Hundeführers ebenso zur Ausbildung eines Hundes gehören, wie Lob und positives Lernen.

Der Bereich Gehorsam entspricht im groben dem Schema des Begleithundes. Je nach der geführten Prüfungsstufe kommen Übungen hinzu oder fallen weg. Es gibt Übungen, bei denen der Hund einen Gegenstand bringen muss. Dies wird in der Form und Ausführung nach der Prüfungsstufe variiert. Die Bandbreite geht von dem Bringen eines führereigenen Gegenstandes zu ebener Erde bis zum Bringen eines Bringholzes über eine Hürde.
In einigen Prüfungsstufen entfällt die Leinenführigkeit und der Hund wird komplett frei geführt.

Schutzdienst:
Die Ursprünge des Schutzhundausbildung finden sich im Bereich des Diensthundewesen. Erwähnt werden diese erstmalig 1896 an der Universität Prag durch Prof. Hans Groß und 1899 durch den Polizeikommissar E. von Waeselmael in Gent (Belgien). In Deutschland wird Franz Laufer in der Stadt Schwelm im Jahr 1901 als Vater des Diensthundewesens genannt.

Über das 1906 gegründete Kartell des Deutschen Hundewesens entstanden 1913 unter der Namengebung der Polizei- und Schutzhundevereine die ersten Dressurvereine für Hunde. Aus diesen haben sich die modernen Hundesportvereine entwickelt.

Die Ausbildung zum Schutzhund erfolgt in der heutigen Zeit in der Regel über die beuteorientierte Grundmotivation des Hundes und ist mit der Ausbildung zu Dienst- und Polizeihunden nicht zu vergleichen.

Natürlich soll auch hier nicht verschwiegen werden, dass innerhalb der Ausbildung zum Schutzhund u.a. Triebe aus den Bereichen der Aggression und Dominanz angesprochen werden, diese werden aber immer in dem Beuteobjekt abgesichert. Der Hund erlernt hierbei, seine Triebe in das Beuteobjekt zu kanalisieren.

Die Ausbildung zum Schutzhund gibt dem Hundeführer die Möglichkeit das Verhalten seines Hundes in extremen Trieblagen zu beurteilen und zu kontrollieren. In den Prüfungsstufen des Schutzdienstes ist der Hund in der Regel frei zu führen, obwohl sein Triebziel (Der Helfer und sein Beissarm) sich ebenfalls frei bewegend auf dem Platz befinden.
Es ist immer wieder faszinierend mit anzusehen, welche Führigkeit gerade trieblich hoch veranlagte Hunde im Bereich des Schutzdienstes entwickeln können.

Auf die Beschreibung der einzelnen Anforderungen in den unterschiedlichen Prüfungsstufen wird hier verzichtet. Grundsätzlich gibt es nach der Streife um Verstecke eine Stell- und Verbellphase bei dem stehenden Helfer. Anschließend werden je nach der vorgeführten Prüfungsstufe verschiedene Gehorsamsphasen und Verteidungsübungen abgefordert. Hierbei wird der Hund von dem Schutzdiensthelfer physisch und psychisch belastet. Stets und ständig muss der Hund zeigen, dass er in der Hand des Hundeführers steht.

Im Schutzdienst wird in einigen Prüfungen neben den Punkten auch ein Prädikat für die Triebhaftigkeit, Selbstsicherheit und Belastbarkeit des Hundes vergeben.
Hierbei gibt es die Abstufungen ausgeprägt, vorhanden, nicht vorhanden.