Fährtenarbeit mit dem Hund
Eine weitere Abteilung im Hundesport ist die Fährtenarbeit.
Der Hund folgt hierbei einer zuvor gelegten Fährte. Diese wird von einer Person (i.d.R. Fährtenleger genannt) auf einem fährtenfähigen Untergrund gelegt. In der hundesportlichen Ausbildung werden lediglich natürliche Untergründe (Wiesen, Äcker, Schwarzböden, Wald usw.) begangen.
Geht der Fährtenleger über diesen Untergrund so hinterlässt er einen Mischgeruch. Dieser besteht zum einen aus dem menschlichen Individualgeruch und zum anderen aus der beim Gehen entstehenden Bodenverletzung und -veränderungen.
Das wichtigste Kriterium bei der Entstehung des menschlichen Individualgeruchs sind die von einem Menschen permanent abfallenden Hautschuppen. Die Menge des Schuppen und somit die Intensität des Individualgeruches ist von vielen Faktoren abhängig. Insbesondere werden hier das Geschlecht, die Behaarung, das Alter, aber auch die Herkunft und Lebensumstände der Person genannt.
Die Bodenverletzung entsteht in der Hauptsache durch die Zerstörung von im Boden lebenden Mikroorganismen. Wird ein Gewicht auf einen natürlichen Untergrund bewegt, so werden die im Boden lebenden Mikroorganismen beeinflusst. Das Gewicht kann, z.B. ein Fahrzeug o.ä. sein. In unserem Fall stellt der gehende Fährtenleger das Gewicht dar und er ist somit die Ursache der Zerstörung der Mikroorganismen. Dies zerstörte Gebiet hebt sich durch den Verwesungsprozess der Organismen geruchlich von der Umwelt ab.
Bewegt sich ein Fährtenleger im Gelände passieren also zwei Dinge:
1. Er verliert Individualgeruch und
2. Er verletzt den Untergrund und jeder Schritt hinterlässt die oben beschriebene Geruchsverletzung am Boden.
Aus beiden Gerüchen entsteht ein Mischgeruch. Die Zusammensetzung dieser Geruchsfelder ist sehr abhängig von der Liegezeit der Fährte, den Bodenverhältnissen (Bewuchs, Bodenart ...) und den äußeren Einflüssen (Wind, Sonneneinstrahlung, Temperatur, Luftfeuchtigkeit usw.)
Grundsätzlich wurde festgestellt, dass der menschliche Individualgeruch bei einer längeren Liegezeit an Bedeutung im Mischgeruch verliert. Diese Entwicklung findet allerdings nicht linear statt.
Ursächlich hierfür ist, dass der menschliche Geruch einmal, nämlich beim Betreten des Geländes aufgebracht wird. Die Bodenverletzung bleibt aber am Boden und es wird während der gesamten Verwesungszeit der Mikroorganismen Geruch freigesetzt. Dieser kann sogar durch eine Änderung der Umwelteinflüsse (Bodenfeuchte am Morgen) reaktiviert bzw. fortgesetzt werden.
Der Individualgeruch unterliegt den Witterungseinflüssen insbesondere dem Wind mehr als der Geruch der Bodenverletzung. Hierdurch hinterlässt der menschliche Geruch eher ein wolkenartiges Geruchsfeld, während der Geruch der Bodenverletzung eher an dem Ort der Verletzung bleibt.
Grundsätzlich kann ein Hund auch nur dem Individualgeruch folgen. Hierzu ist dann kein natürlicher Untergrund erforderlich, sondern das Geruchsfeld kann sich auf Straßen, Plätzen und in Gebäuden halten. Dieses spielt in der hundesportlichen Ausbildung aber keine Rolle, sondern ist lediglich im Rettungs- und Diensthundwesen erforderlich.
In der hundesportlichen Ausbildung soll der Hund dem Geruch der Bodenverletzung folgen. Es gibt mehrere unterschiedliche Ausbildungsmethoden. Grundsätzlich wird bei allen Methoden im Aufbau eine positive Verknüpfung zum Geruchsfeld der Bodenverletzung hergestellt. Das kann durch Ablegen von Futterbrocken, Schleppen eines Pansenstückes, Streuen von zermahlenem Futter, Beuteobjekten, Lob o.ä. geschehen.
Jede Ausbildungsmethode hat seine Vor- und Nachteile. In der modernen Hundeausbildung setzt sich im zunehmenden Maße das Legen von kleinen Futterstückchen in den Fußabdruck (sog. Futter -/Pflasterfährte) durch.
Im Hundesport ist die Fährte ein wesentliches Prüfungsfeld.
Diese Art der Arbeit ist in die meisten hundesportlichen Prüfungen als die Abteilung A integriert. Hierbei werden je nach Prüfungsstufen Fährten von 350-400 Schritt und einer Liegezeit von 20 Minuten bis zu einer Länge von 800 Schritt und einer Mindestliegezeit von 60 Minuten abgearbeitet.
Darüber hinaus gibt es noch spezielle Fährtenhundprüfungen in den Stufen 1 und 2.
Hierbei sind Längen von 1000 – 2000 Schritt und Liegezeiten von mindestens 180 Minuten vorgeschrieben.
In allen Varianten der Fährtenarbeit werden Gegenstände abgelegt, die der Hund verweisen oder bringen muss. Die Anzahl Gegenstände wird von 2 bis 7 abhängig von der Prüfungsstufe beschrieben.
Der Hundeführer folgt in allen Prüfungsstufen seinem Hund entweder an der Leine oder frei in einem Abstand von 10 Metern.
Je nach der Prüfungsstufe werden 2-7 Winkel auf dem Fährtenverlauf vorgeschrieben.
Bei der Fährtenarbeit sind jeweils 100 Punkte zu erreichen, wobei die Prüfung ab 70 Punkten als bestanden gilt.
Bei der Ausbildung im Fährtenbereich bewegen wir uns in der Regel auf fremden Grund und Boden. Es muss für jeden Hundesportler eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Erlaubnis der Grundstückseigentümer (meist der Landwirt) eingeholt wird und naturschutzrechtliche Bestimmungen beachtet werden. Ein vorab klärendes Gespräch mit dem zuständigen Jagdpächter wirkt da manchmal Wunder.